Streit um Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen geht weiter

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Das neue Kältemittel R1234yf für Pkw-Klimaanlagen kann nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) unter extremen Bedingungen austreten und sich entzünden. Jetzt empfiehlt die Behörde laut „kzf-betrieb“ in einem Abschluss-Prüfbericht weitere Untersuchungen des Kältemittels.

Das KBA hatte im Juli in Crashtests die Entflammbarkeit der speziellen Flüssigkeit getestet. Das R1234yf sei nicht generell als gefährlich einzustufen. Die Substanz bewirke jedoch im Vergleich mit dem bisher verwendeten Kältemittel R134a ein schlechteres Sicherheitsniveau von Kraftfahrzeugen.

Das KBA rät, Sicherheitsanforderungen für Pkw-Klimaanlagen gesetzlich festzulegen. Für andere brennbare Auto-Komponenten wie Kraftstoffleitungen gelten bereits entsprechende Regelungen. Die Leitungen werden seit Längerem möglichst crashsicher eingebaut.

Der Einsatz des alten Kältemittels R134a in Neufahrzeugen von Mercedes-Benz bleibt rechtlich umstritten. Der Autobauer begründet die Verwendung des Mittels mit einer in Deutschland nachträglich erfolgten Typgenehmigung für seine neuen Modelle. Das Argument lehnt die EU-Kommission jedoch ab. Rechtlich untersagt ist der Einsatz des alten Kältemittels auch in den Fahrzeugen mit bestehenden Typgenehmigungen laut „kfz-betrieb“ spätestens Ende 2016.

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