Sturz in Tiefgarage: Kein Schadensersatz bei Spinnenangriff

Spinnen sind nützlich, zuweilen eklig und sie können gefährlich sein. Letzteres zeigt der vorliegende Fall. Das Opfer: Eine Frau, die nichtsahnend in einer Tiefgarage zu ihrem Auto gehen wollte. Die Täterin: Eine dicke, schwarze Spinne, die sich an ihrem Netz abseilte und der Frau auf Augenhöhe begegnete. Die Folgen waren ein schwerer Sturz vor Schreck über die Spinne.

Bilanz: ein kompliziert gebrochenes Handgelenk sowie Prellungen im Gesicht und am Becken. Die Frau forderte nun Schadensersatz vom Hausmeister. Grund: Der Hausmeister habe seine Reinigungspflicht verletzt. Doch laut ARAG-Experten gehören Spinnen zum allgemeinen Lebensrisiko.

Auch durch eine noch regelmäßigere Reinigung als vertragsmäßig einmal im Monat kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spinnen in die offene Tiefgarage eindringen und Netze an der Decke, den Stützpfeilern und Wänden bauen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.:7 U 58/09).

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