Einfädeln

Tatort Autobahn: Die Krux mit dem Einfädeln

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Eine stark befahrene Autobahn und Autos fast Stoßstange an Stoßstange: Da kann das Einfädeln schon mal zum Problem werden. Auch wenn die auf der Schnellstraße passierenden Fahrzeuge Platz lassen möchten, können sie es vielfach nicht, und dann geht dem Auffahrenden schnell der Beschleunigungsstreifen aus. Was ist dann zu tun?

Zumal der Standstreifen als verlängerte Beschleunigungsspur tabu ist.“Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland: „Bei Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren.“ Das Prinzip des abwechselnden Einfahrens gilt nur, wenn Fahrspuren etwa wegen eines Hindernisses zusammengeführt werden.

Wichtig sei wie in fast allen Situationen im Straßenverkehr ein ausreichender Sicherheitsabstand. Auf keinen Fall darf sich der Fahrer mit Gewalt zwischen zwei Fahrzeuge drängeln. Die sicherste Methode: den linken Blinker setzen, zügig beschleunigen – ein Tempolimit auf der Beschleunigungsspur gibt es übrigens nicht-, dann den fließenden Verkehr in den Rückspiegeln und per Schulterblick im Auge behalten und dann mit ausreichend Abstand auffahren. Und danach gilt es erst einmal, für einige Sekunden die Füße still zu halten, und zwar im Wortsinn. „Nach dem Einfädeln sollte man aus Sicherheitsgründen zunächst auf der rechten Spur weiterfahren und nicht direkt nach links ausscheren. Auch hier gilt: Erst wenn sich im Rückspiegel eine ausreichend große Lücke ergibt, die Fahrspur wechseln“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

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Jette

Juli 5, 2016 um 10:05 am Uhr

Ich erlebe es auf wöchentlichen AB-Fahrten so und sehr oft: Ich wechsle bei entspr. Möglichkeit auf die linke Fahrspur, damit sich das Fahrzeug auf der Beschleunigungsspur einordnen kann. Danach beschleunigt es allerdings dermaßen auf der rechten Spur, dass ich „umsonst“ Platz gemacht habe. Selbst, wenn ich 150 km/fahre oder auch nur erlaubte 120 km/h, müssen mir (als Frau?) manche männl. Fahrer offentsichtlich zeigen, dass sie noch mehr unter der Haube haben…Wie ist denn hier die rechtliche Situation? (Für mich kein Einordnen, sondern Überholvorgang rechts).

PAUL

Juni 4, 2016 um 2:37 pm Uhr

Befindet sich am Ende des beschleunigungsstreifens ein Stoppschild??? Ich halte es für Verkehrsbedingtes überfahren, (des Standstreifens) sollte die Beschleunigung nicht ausreichen.

Wer Bitteschön soll am Ende des Beschleunigunsstreifens aus dem Stand in den fließenden Verkehr einfahren können?? Ein Ferrari vielleicht, aber der schafft es auch innerhalb der Distanz des Beschleunigungsstreifens. Es sind doch
die untermotorisierten Kia’s und Dacia’s und deren ungeübte Fahrer, die es nicht schaffen vernünftig zu beschleunigen um sich einzufädeln.

Das höchstgefährdende verhalten, einiger LKW Fahrer, sogenannter Berufskraftfahrer, die auf die linke Spur wechseln um einem 30 Tonner Platz zu machen, damit dieser obwohl untergeordnet in die freie rechte Spur einfahren kann. Für manche eine nette Geste, für den nachfolgen Verkehr, der zumindest mit Richtgeschwindigkeit Ca. 40 bis 50 km/h schneller auf den nach links ausgescheerten LKW auffahren eine großen Gefahr aber zumindest Behinderung (par. 1 StVO) und so entstehen Staus und sehr häufig auch Unfälle. Sehr nett liebe Brummifahrer, ihr habt einem Kollegen
„Verkehrshindernis“ geholfen, aber hinter euch kommen Menschen zu tode, vielen Dank.

Aber ich verstehe auch den Termindruck, wenn ein LKW Fahrer auf einer Strecke von 800km 2km/h schneller fährt als sein Kollege, um hiermit einen überholvorgang von 5 Km/h auf einer nicht geschwindigkeitsbeschränkten Strecke, zu erzeugen
Kommt er natürlich viel schneller am Zielort an.
80km/h = 10std 00 min
82km/h = 9std 45 min

Wohlgemerkt für diesen 1 LKW

Dafür verlieren aber viele Pkw nur gegenüber der Richtgeschwindigkeit auf einer Strecke von 10 km
Jeweils 00std 3,7 min, oder auf 100km 37 min,
Und auf der gleichen Strecke von 800 km ein Zeitverlust von fast 5 Stunden. Für jeden Verkehrsteilnehmer, der ansonsten 130km/h fahren dürfte. Das ist Nötigung !!!!! Und Freiheitsberaubung!!!! Und grob fahrlässig !!!!
Und wir alle lassen uns das täglich mehrfach gefallen.

Der Gesetzgeber schaut auch zu. Nahezu alle schweren Autobahnunfälle haben mit berufskraftfahrern (LKW) zu tun. Es sind nicht die, die gerne schnell fahren, weil sie es können und ihr Fahrzeug über gefahrene 200km/h nur müde lächelt.
Hier noch einen Gruß an die mittelspurschleicher, auch das ist nicht erlaubt. Es gibt eigentlich nichts einfacheres als Auto fahren, einfach Paragraph 1 der StVO beachten. Ach und für die, die es so schwer haben den linken Zeigefinger auf den fahrtrichtungsanzeiger (blinkerhebel) zu legen (geht ja sau schwer das Teil) wünsche ich, dass euch das mal ins schwitzen bringt… Je mehr sich richtig verhalten, desto schneller kommen ALLE an ihr Ziel.

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