BMW

Teilehändler streben Musterverfahren an: Beschwerde gegen BMW

Der Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) hat beim Kraftfahrtbundesamt Beschwerde gegen BMW eingereicht. Wie die „Automobilwoche“ berichtet, beklagen sich Teilehändler darüber, dass der Automobilhersteller gegen Pflicht zur Veröffentlichung von Reparatur- und Wartungsinformationen verstoße.

Die EU hat in einer Verordnung 2007 festgelegt, dass entsprechende Fahrzeuginformationen auch anderen Marktbeteiligten zugänglich gemacht werden müssen. Dem GVA geht es um ein Musterverfahren.

Vor der Beschwerde gegen BMW seien alle am deutschen Markt aktiven Autohersteller angeschrieben worden, mit der Bitte, die nötigen Informationen in digitaler Form zu liefern, damit sie in einer durchsuchbaren Datenbank hinterlegt werden können, ließ der Verband wissen. Dies ist dem Bericht zufolge von allen Fahrzeugproduzenten abgelehnt worden.

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