Tempo 30 wegen der Nachtruhe

Durch das Tempolimit auf 30 km/h soll der Geräuschpegel des nächtlichen Verkehrslärms auf den Grenzwert von 60 dB(A) absinken. Tagsüber liegt der Grenzwert bei 70 dB(A). Immer mehr Gemeinden greifen auf Tempo 30 zur Lärmabsenkung zurück, denn Alternativen wie die Verlegung von Flüsterasphalt oder der Bau einer Umgehungsstraße sind zu teuer und zu langwierig. Doch die Maßnahme ist umstritten. Wegen der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Installation von mehr stationären Radarkästen notwendig, auch wieder ein Kostenfaktor. Mittlerweile weist jedes Navigationsgerät die Temporeduzierungen aus. Deshalb lassen sich Lenker von Pkw oder Lkw gerade nachts, wenn die Straßen frei sind, die schnellste Route anzeigen. Das heißt, andere Stadtstraßen verzeichnen plötzlich ein höheres Verkehrsaufkommen und damit einen höheren Verkehrslärm. Doch auch auf den vermeintlich beruhigten Straßen geht es oftmals nicht beruhigt zu. Besonders vor Starenkästen sind vermehrte Brems- und Beschleunigungsvorgänge nicht selten.

 

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