Tipp: Gut vorbereitet zur TÜV-Hauptuntersuchung

Einmal in zwei Jahren muss jeder Pkw zur Hauptuntersuchung (HU). Dabei wird nach Paragraph 29 der StVZO kontrolliert, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Stellt der Prüfer während der Untersuchung erhebliche Mängel fest, ist der Halter verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben. Insgesamt hat der Fahrzeughalter einen Monat Zeit, den Wagen erneut vorzuführen und gegen eine Nachgebühr die Plakette zu erhalten. Überschreitet er diese Frist, wird eine neue HU bei voller Gebühr fällig.

Beleuchtung…

Vor der Fahrt zur Prüfstelle lohnt sich in jedem Fall ein Check des Fahrzeugs, da viele der bei der Hauptuntersuchung zu prüfenden Punkte (circa
160) vom Halter selbst kontrolliert werden können. Vor allem im Bereich der Beleuchtung sieht es bei vielen Autos düster aus. Nach Angaben des TÜV Rheinland weisen mehr als ein Viertel aller zehn- bis elfjährigen Fahrzeuge hier Mängel auf. Da bereits bei den zwei- bis dreijährigen Fahrzeugen rund neun Prozent aller Beleuchtungseinrichtungen beschädigt sind, lohnt es sich, dort mit dem Check zu beginnen. Alle Lampen inklusive Kontrolllampen im Inneren des Pkw müssen hell und gleichmäßig leuchten. Bei den Scheinwerfen ist darauf zu achten, dass die Reflektoren nicht erblindet und die Gehäuse unbeschädigt sind.

Reifen…

Als Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Straße bedürfen die Reifen einer genaueren Betrachtung. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern bei Pkw und einem Millimeter bei Leichtkrafträdern und Mofas gibt es am Ende keine Plakette. Aufgrund der Aquaplaninggefahr bei Nässe empfiehlt es sich jedoch, die Reifen schon ab einem Restprofil von drei Millimetern zu ersetzen. Darüber hinaus dürfen die Reifen keine Risse oder andere Mängel aufweisen.

Lenkung…

Beim HU-Check ist die Lenkung nicht zu vergessen: Eine einwandfreie Lenkung arbeitet spielfrei und macht bei der Bedienung keine Geräusche. Wenn das Lenkrad während der Fahrt flattert, kann dies zum Beispiel auf eine Unwucht der Räder hinweisen und es empfiehlt sich, eine Fachwerkstatt aufzusuchen.

Bremsen…

Bei der Kontrolle der Bremsen ist auf eine schnelle Reaktion der Fußbremse zu achten. Spätestens nach der Hälfte des Pedalweges muss eine Verzögerung eintreten. Die Bremswirkung hat auf beiden Seiten weitgehend gleich stark zu sein, damit beim kräftigem Tritt auf das Bremspedal der Wagen nicht ins Schleudern gerät. Sind die Gummis auf den Pedalen zu stark abgenutzt, sind sie durch neue zu ersetzen. Die Handbremse sollte sich leicht lösen und wieder festziehen lassen; auch hier muss der halbe Hebelweg genügen, damit die Bremse greift. Durchrostungen an tragenden Teilen, am Unterboden oder Auspuff führen ebenfalls zur Verweigerung der Plakette. Lose Leitungen im Motorraum und eine unsachgemäß angebrachte Batterie erhöhen die Brandgefahr und stellen erhebliche Mängel dar.

Motor…

Auch andere Auffälligkeiten wie zum Beispiel das Qualmen des Motors oder extreme Geräusche sind Grund, den Wagen vor der HU in eine Werkstatt zu bringen.

Verbandskasten, Warndreieck…

Selbstverständlich hat ein zugelassener Verbandskasten inklusive Schutzhandschuhen und ein Warndreieck im Wagen vorhanden zu sein. Alle Spiegel, sowohl außen als auch innen, müssen intakt sein, um die Prüfung beim ersten Anlauf zu bestehen.

mid/sas

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