Tipp: LED-Tagfahrleuchten nur mit Zulassung

Rüstet ein Autofahrer LED-Tagfahrleuchten selbst nach, sollte er auf die Zulassung achten. Denn die lichttechnischen Einrichtungen sind bauartgenehmigungspflichtige Teile, die entsprechend gekennzeichnet sind. Es wird eine Allgemeine Betriebeserlaubnis (ABE) ausgehändigt, die diese Genehmigung beinhaltet.

Angebote im Internet

Daher ist vor allem bei besonders günstigen Angeboten im Internet Vorsicht geboten, um nicht auf Betrüger hereinzufallen.

Geprüfte Produkte

So tragen geprüfte Produkte eine E-Kennzeichnung und die in einem Nachrüstscheinwerfer eingebauten LED-Leuchtbänder mit Tagfahrlicht-Zulassung müssen zusätzlich die Kennung RL tragen. Der Verband der Automobil Tuner (VDAT) empfiehlt daher, vor dem Kauf die vollständige E-Nummer sowie Zusatzkennzeichnungen zu erfragen.

Verwarngeld

Der Einbau einer nicht genehmigten lichttechnischen Einrichtung kostet 20 Euro Verwarngeld, außerdem kommen noch die Kosten für die Rückrüstung auf eine zugelassene Variante hinzu.

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