TÜV warnt vor überfüllten Autobahn-Rastplätzen

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Wegen der Parkplatznot für Lkw auf Rastplätzen parken diese immer öfter in den Einfahrten der Rastanlagen. Oft stehen die Brummis in Schlangen selbst auf dem Verzögerungsstreifen, was die Gefahr von Unfällen deutlich erhöht. Daher müssen Autofahrer hier besondere Vorsicht walten lassen. „Gerade nachts werden unbeleuchtete Lastzüge im Auffahrtsbereich zur Crash-Falle für pausenbedürftige Urlaubsfahrer. Deshalb unbedingt den Verzögerungsstreifen zum Abbremsen auf unter 50 Stundenkilometer nutzen“, rät Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

Für die Einfahrt auf den Rastplatz ist dann eine Geschwindigkeit von 30 km/h bis 40 km/h angemessen, im Zentralbereich mit Gasthaus und Spielplatz gilt es, auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen. Denn die Plätze sind meistens überfüllt, zwischen ankommenden und abfahrenden Wagen laufen Fußgänger – Zebrastreifen und Wege sind oft Mangelware und dicht an dicht stehende Lkw behindern die Sicht. Hier ist volle Aufmerksamkeit gefragt, weshalb sich der Fahrer auch bei quengelnden Kindern auf der Rückbank nicht ablenken lassen darf.

Ebenfalls wichtig ist es, auch bei vollen Anlagen nicht falsch zu parken. Viele Autofahrer weichen auf freistehende Flächen für Busse und Lkw aus, doch das birgt eine erhöhte Unfallgefahr. Denn zum einen versperren die größeren Fahrzeuge ringsum schnell die Sicht, zum anderen rechnen die Lkw-Fahrer auf eigens für sie ausgewiesenen Parkplätzen nicht unbedingt mit Kleinfahrzeugen. Niemals dürfen Kinder auf den Anlagen frei herumlaufen, die Eltern müssen sie an die Hand nehmen. Ebenfalls hochgefährlich ist das Abstellen von Kinderwagen oder Kindersitzen neben, hinter oder vor dem Auto im Fahrbahnbereich, selbst für wenige Sekunden.

Und schließlich muss der Fahrer auch beim Verlassen der Raststätte vorsichtig sein und insbesondere berücksichtigen, dass es bei den meisten eingeschlagenen Wegen kein Zurück gibt. „Alle Fahrbahnen sind in der Regel Teil der Autobahnen, daher ist das Wenden oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wer also etwas vergessen hat, darf erst an der nächsten Ausfahrt umdrehen.“

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