Tunnelfahrten – Tagfahrlicht reicht nicht

Wer in einem Tunnel fährt, muss wie bei einer Nachtfahrt sein Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht reicht dafür nicht aus. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro.

Denn laut Paragraph 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen sich Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit gegenseitig wahrnehmen können.

Tagfahrleuchten sind nur für Tageslicht gedacht, damit Fahrzeuge besser gesehen werden. Die Leuchten sind nur vorne installiert, die Rückleuchten bleiben dunkel.

 

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo