Überladen des Pkw durch Wiegen verhindern

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Überladene Urlaubsautos sind ein Sicherheitsrisiko im Verkehr. Überschreitet das Überladen eine Toleranzgrenze von fünf Prozent, droht ein Bußgeld, das je nach Grad des Verstoßes zwischen 10 Euro und 125 Euro beträgt. Ab einem Übergewicht von 20 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts drohen zudem zusätzlich drei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Und das Weiterfahren ist erst erlaubt, wenn auf das zulässige Gesamtgewicht abgespeckt wird.

Die Addition der gewogenen Personen und des Gepäcks plus das im Fahrzeugschein angegebene Leergewicht des Autos, das schon 75 Kilogramm für den Fahrer enthält, ergibt zwar theoretisch das Gesamtgewicht, entspricht aber nicht dem tatsächlichen Gesamtgewicht. Denn das Leergewicht des Pkw erhöht sich durch Zubehör, das nicht in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen ist. Außerdem muss der Fahrer neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch Höchstlasten für die einzelnen Achsen einhalten, beide Angaben stehen im Fahrzeugschein. Um ein reales Bild über das Gesamtgewicht und Achslastverteilung zu erhalten, ist also ein Wiegen des Fahrzeugs notwendig. Doch wo können Privatleute das tun?

Bei dieser Frage zucken viele Fachleute von den entsprechenden Institutionen die Schultern. Zwar hält der ADAC die Frage für durchaus berechtigt und mahnt vor überladene Urlaubsautos, bietet aber keine praktikable Lösung an. Die „Dekra“ sieht sich für einen solchen „Service“ nicht zuständig. Der TÜV hält in wenigen größeren Stützpunkten Fahrzeugwaagen vor. Dieses bildet jedoch eine Ausnahme, weshalb die Prüforganisation den Service nicht generell anbietet.

Darüber hinaus findet der Autofahrer Fahrzeugwaagen dort, wo Lkw beladen werden oder auch in Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. „Öffentliche Waagen“ sind eine höchstamtliche Einrichtung unter der Aufsicht der Eichämter in den Bundesländern. Sie sind unter diesem Stichwort in Verzeichnissen im Internet zu finden, die allerdings nur bedingt nutzerfreundlich gestaltet sind. Dort sind nur Adressen aufgelistet, es fehlen Telefonnummern und andere Angaben über Öffnungszeiten und Preise. Das Wiegen kostet dort zwischen fünf und acht Euro. Einige Verzeichnisse weisen explizit darauf hin, dass „Achslastwägungen“ nicht möglich sind. Davon muss sich der private Autofahrer allerdings nicht abschrecken lassen, will er doch kein amtliches Messergebnis, sondern nur eine Information für den persönlichen Gebrauch. Ist ihr Fahrzeug jedoch auf dem Weg zu einer derartigen Waage überladen, stellt dies laut Alfred Ossendorf, Mitarbeiter der ADAC Rechtsabteilung NRW, bereits eine Ordnungwidrigkeit dar. Die Polizei verwendet bei ihren Unterwegskontrollen mobile Waagen, mit denen sie die Achslast feststellt, die auch die Ermittlung des Gesamtgewichts ermöglicht.

Von den Umständen einmal abgesehen, stellen öffentliche Waagen wegen ihrer Seltenheit keine Lösung dar. Das Verzeichnis für Nordrhein-Westfalen führt zum Beispiel nur 23 öffentliche Waagen auf, die sich auf 16 Orte konzentrieren. Wer auf „Nummer sicher“ gehen will und den Weg zum Spediteur oder Wertstoffhof scheut, kommt also um ein Wiegen Daheim der einzelnen Gepäckstücke und Personen nicht herum. In diesem Fall schlägt der Fahrer bei der Addition auf das angegebene Leergewicht je nach Fahrzeug und Ausstattung großzügig einige Kilogramm drauf. Ist sich der Fahrer unsicher, lässt er besser einige nicht zwingend benötigte Gegenstände zu Hause, um keine Strafe zu riskieren, die ab fünf Prozent Überladung fällig ist. Das entspricht zum Beispiel bei einem VW Golf VII mit 1,6-Liter-Dieselmotor und einem zulässigen Gesamtgewicht von 1 810 Kilogramm etwa 90 Kilogramm.

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