Umstellung bei der Kfz-Steuer – Besser pünktlich überweisen

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Die Kfz-Steuer wird neuerdings vom Zoll statt von den Finanzbehörden verwaltet. Damit ändern sich für viele Autofahrer nur die Ansprechpartner bei Fragen. Wer aber nicht am automatischen Lastschriftverfahren teilnimmt, muss aufpassen.

Zunächst gilt: Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit, die Steuernummer bleibt als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zunächst intern neue Steuernummern. Allerdings ändern sich die Ansprechpartner: Welches Hauptzollamt für den eigenen Wohnsitz zuständig ist, kann man im Internet unter zoll.de nachschauen.

Wer seine Kfz-Steuer automatisch vom Konto einziehen lässt, muss nicht weiter tätig werden. Anders ist es mit Steuerpflichtigen, die nicht am automatischen Lastschriftverfahren teilnehmen. Sie müssen auf eine neue Kontonummer überweisen, ebenfalls für das eigene Bundesland unter zoll.de nachzuschauen. Außerdem können sie sich nun nicht mehr darauf verlassen, dass vor der Fälligkeit der Steuer ein Erinnerungsschreiben kommt, diese Benachrichtigung ist abgeschafft. Der Steuerpflichtige muss selbst darauf achten, dass er pünktlich bezahlt, sonst bekommt er eine Mahnung zugeschickt.

Derzeit läuft die Übertragung der Daten von rund 58 Millionen Fahrzeugen von den Landesfinanzämtern zu den Hauptzollämtern. Bis Ende Juni muss das abgeschlossen sein, ab 1. Juli ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Unter der Email-Adresse info.kraftst@zoll.de und der Telefonnummer 0351/44834550 können sich Steuerpflichtige zusätzlich zur Information im Internet bei Fragen melden.

Bei An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen ändert sich nichts, sie sind wie bisher bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen.

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