Umweltschützer: Autohersteller tricksen beim Kältemittel-Einsatz

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Europaweit umgehen Automobilhersteller mit rechtswidrigen Tricks die geltenden EU-Vorgaben für Autoklimaanlagen. Deshalb fordern der ökologisch-orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Gesetzgeber auf, die Missachtung der entsprechenden Richtlinie mit Strafzahlungen zu ahnden.

Obwohl das Kältemittel R134a wegen seiner klimaschädigenden Wirkung in Fahrzeugen, die nach dem 1.1.2011 genehmigt wurden, nicht mehr verwendet werden darf, kommt es weiter zum Einsatz. Der Trick, den unter anderem die Daimler AG bei der S-Klasse praktizierte: Das komplett neu entwickelte Modell wird als Erweiterung der Vorgänger-Generation deklariert. Dass die Behörden diese Praxis tolerieren und ganz klar neue Fahrzeugtypen als ’alte Fahrzeugtypen’ durchwinken, nennt die DUH skandalös.

Genauso scharf kritisieren die Umweltschützer, dass manche Hersteller „noch vor dem Stichtag der Richtlinie und weit vor Markteinführung für zahlreiche Modelle Typgenehmigungen beantragten“ und auf diesem Weg die EU-Vorgaben ebenfalls umgehen. Prominentes Beispiel für diese Praxis sei der Golf VII, „der seit vergangenem September erhältlich ist, jedoch bereits im Dezember 2010, kurz vor dem Stichtag, eine Typgenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten“ hat. Um die Trickser zu bestrafen, schlagen DUH und VDC vor, denjenigen Autoherstellern, die Neuentwicklungen fälschlicherweise als alte Modelle deklarierten, pro Fahrzeug 665 Euro abzuknöpfen. Dieser Betrag, so haben die Kritiker errechnet, spiegelt die Klimaschädlichkeit von R134a wider. Die Fahrzeughersteller, die an diesem Kältemittel festhalten, führen die Sicherheit der Passagiere ins Feld. Das als Ersatz gedachte klimafreundlichere Kältemittel HFO 1234yf habe sich bei Lecks in der Anlage im Motorraum entzündet und ätzende Schwaden freigesetzt.

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