Umweltzone: Berlin schafft Ausnahmeregelungen

Die Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw weitet nun Berlin als erste Stadt in Deutschland aus. Doch auch nach der Verschärfung der Umweltzonen-Regelung ist das Befahren der Innenstadt für Autos mit hohem Schadstoffausstoß nicht automatisch verboten. Wenn kein passender Nachrüst-Rußfilter für eine bessere Abgaseinstufung zu haben ist, greift laut TÜV Rheinland eine Ausnahmeregelung. Diese gilt für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 3 mit gelber Plakette.

Die Unmöglichkeit der Nachrüstung muss allerdings mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden, die sichtbar im Auto hinterlegt wird. Erhältlich ist diese gegen eine Gebühr von 50 Euro bis 75 Euro bei den Kfz-Prüfstellen des TÜV Rheinland und der Dekra. Die Bescheinigung gilt ein Jahr und muss dann verlängert werden. Zunächst befreit von der Pflicht zur grünen Plakette sind außerdem im Ausland zugelassene Fahrzeuge sowie Reisebusse mit gelber Plakette.

Berlin ist neben Hannover eine der ersten Städte, die eine verschärfte Umweltzonenregelung einführt. Ab 2010 dürfen nur noch Pkw mit der grünen Plakette in die Berliner Umweltzone einfahren. Rund 109 000 Autos mit gelber und roter Plakette müssen dann draußen bleiben, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Zahlreiche Autofahrer werden dadurch zur Nachrüstung eines Rußpartikelfilters gezwungen sein. Eine Nachrüstung kann je nach Fahrzeug rund 300 Euro bis über 1 500 Euro kosten. Der Staat fördert den Einbau mit 330 Euro. Der Aufenthalt ohne zulässige Plakette oder Ausnahmegenehmigung hingegen kann teurer werden. Mindestens 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg werden fällig.

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