Umweltzone: Parken nur mit gültiger Plakette

Umweltzone: Parken nur mit gültiger Plakette Bilder

Copyright: GTÜ

Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Den Verstoß kann die Polizei mit einem Bußgeld ahnden. Denn auch das Parken ist laut ARAG-Experten eine Teilnahme am Straßenverkehr.

Der Betroffene hatte im verhandelten Fall seinen Pkw in einer Umweltzone geparkt, die nur mit Umweltplaketten befahrbar war. Die an dem Fahrzeug angebrachte grüne Umweltplakette wies ein Kennzeichen aus, das nicht dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen entsprach.

Die Plakette war somit ungültig und der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid über 40 Euro. Er klagte vor Gericht gegen die Bezahlung des Strafmandats ab, jedoch ohne Erfolg. Der Autofahrer war zu Recht mit dem Bußgeld belegt worden, da das Fahrzeug nicht mit einer gültigen Umweltplakette ausgestattet gewesen war. Auch hatte das Fahrzeug am Verkehr in der Umweltzone teilgenommen, da die Straßenverkehrsordnung das Parken als Teil des ruhenden Verkehrs erfasst, so die Experten (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 135/13).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

zoom_photo