Unfallflucht – Ein Einkaufswagen ist kein Fahrzeug

Wer mit seinem Einkaufswagen ein parkendes Fahrzeug beschädigt und anschließend verschwindet, begeht keine Unfallflucht. Das hat nun das Landgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Fahrverbot kassiert.

In dem verhandelten Fall hatte sich der Einkaufswagen eines Supermarktkunden beim Beladen seines Kofferraums selbstständig gemacht und den Lack eines gegenüber geparkten Fahrzeugs zerkratzt. Dabei entstand ein Schaden von rund 1.500 Euro. Der Kunde ignorierte den Vorfall jedoch und entfernte sich mit seinem Pkw vom Unfallort.

Nachdem der Mann ermittelt wurde, verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot. Zu Unrecht, wie das in nächster Instanz angerufene Landgericht entschied. Denn bei einem Einkaufswagen handelt es sich laut der Deutschen Anwaltshotline nicht um ein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Für den Tatbestand der Unfallflucht ist in der Regel aber Voraussetzung, dass sich mindestens einer der Beteiligten mittels eines Fahrzeugs fortbewegt. Da der beschädigte Pkw jedoch parkte, war das nicht der Fall.

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