Unterschätzte Gefahr: Unfallursache Ablenkung

Autofahrer lassen sich gern von Einflüssen außerhalb des Fahrzeugs ablenken, etwa von auffälligen Personen oder interessanter Landschaft. Auch im Fahrzeuginnenraum gibt es Dinge, die ihre Aufmerksamkeit über Gebühr beanspruchen können, etwa Essen, Rauchen, die Bedienung von Infotainment-Systemen oder das Gespräch mit Fahrzeuginsassen. Der Griff zum Handy während der Fahrt ist daher aus gutem Grund verboten, aber auch das Telefonieren mit Freisprechanlage lenkt ab.

Wird die Aufmerksamkeit nur um eine Sekunde vom Straßenverkehr abgewendet, legt ein Fahrzeug bei 50 km/h nahezu 14 Meter zurück, bei 100 km/h beträgt die Strecke fast 28 und bei 160 km/h etwa 45 Meter. Erst dann kann in Notsituationen gebremst werden. In einer repräsentativen Befragung gab über die Hälfte der Autofahrer an, durch Ablenkung schon in brenzlige Situationen geraten zu sein.

Ablenkung ist bei einem Unfall jedoch keine Entschuldigung.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass Ablenkung im Gegenteil sogar eine Allein- oder Mithaftung des abgelenkten Fahrers begründen kann. Auch der Schutz durch die Vollkaskoversicherung kann verlorengehen. Darauf weist das Goslar Institut der von der HUK Coburg initiierten Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern hin.

Der Tipp: Vor Fahrtantritt das Mobiltelefon ab- und die Mobilbox einschalten sowie das Navigationssystem und den MP3-Player fertig programmieren.

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