Urteil: Beschädigung an einem Miet-Lkw muss dokumentiert werden

Weist ein Mietfahrzeug bereits zahlreiche Vorschäden auf, dann sollte der Autovermieter diese ausführlich dokumentieren, bevor er das Auto einem weiteren Kunden zur Verfügung stellt. Unterlässt er das und kann später deswegen nicht zweifelsfrei beweisen, dass weitere Schäden tatsächlich erst in dem Zeitraum entstanden sind, in welchem der neue Kunde das betreffende Fahrzeug gemietet hatte, bleibt das Autounternehmen auf den Reparaturkosten voll sitzen. Das hat jetzt das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden (Az. 531 C 113/10).

Im vorliegenden Fall ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Reparaturkosten für das beschädigte Heck eines gemieteten IvecoLkws in Höhe von 1327,12 Euro, für die der Autovermieter die im Kfz-Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 750 Euro zurückverlangte, erklärte die Deutsche Anwaltshotline.

Der Heckschaden sei bei der Übergabe des italienischen Transporters an den betroffenen Kunden noch nicht vorhanden gewesen. Was der allerdings bestritt. Überhaupt habe das Fahrzeug schon eine ganze Reihe von Vorschäden gehabt, wobei ihm als Kunden weder eine Kopie des Mietvertrags noch eine entsprechende Dokumentation übergeben worden sei. Die der Gerichtsakte beiliegende, ausgedruckte Liste mit sechs Altschäden, unter denen die umstrittene Delle am Heck fehlt, habe er zum ersten Mal hier vor Gericht zu Gesicht bekommen. Dieses Dokument sei für ihn damit ohne Beweiswert.

Eine Einschätzung, der sich das Gericht anschloss. Da das Fahrzeug bei der Neuvermietung immerhin noch ein halbes Dutzend unbestrittener Altschäden aufwies, käme hier ein so genannter Anscheinsbeweis als Beleg für ein ansonsten bei der neuerlichen Anmietung schadensfreies Fahrzeug nicht in Frage.

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