Urteil: Bewusstes Falschparken auf Autobahnzufahrt ist Nötigung

Ein Lkw-Fahrer, der aus Protest wegen fehlender Rastplätze seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause direkt auf einer Autobahnzufahrt des überfüllten Parkplatzes einlegt und damit bewusst den gesamten Verkehr hinter sich zum Erliegen bringt, macht sich der Nötigung strafbar. Dafür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. So hat jetzt das Amtsgericht Kassel entschieden (Az. 2631 Js 39636/09).

Nur unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des verwitweten, dreifachen Familienvaters belief sich das Urteil auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro.Nach Auskunft der Deutschen Anwaltshotline wollte der Mann auf einer Tour nach Twist an der holländischen Grenze eine Pause von 40 Minuten einlegen, fand aber auf dem nahen Parkplatz Brasselsberg keine Abstellmöglichkeit mehr für seinen Lkw und den Anhänger. Daraufhin beschloss er, demonstrativ einfach an Ort und Stelle stehenzubleiben und die Ausfahrt für alle Kraftfahrzeuge hinter ihm so lange zu blockieren, bis seine vorgeschriebene Pause abgelaufen ist. Erst eine Stunde später gab er nach dem Eintreffen der inzwischen herbeigerufenen Polizei den Weg wieder frei.

Das Gericht hielt die Geldstrafe und ein Fahrverbot von einem Monat für mindestens tat- und schuldangemessen. Wobei ausdrücklich berücksichtigt wurde, dass der selbständige Spediteur auf seinen Führerschein angewiesen ist und die Tat zum Zeitpunkt der Verurteilung schon rund ein Jahr zurücklag.

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