Urteil – Entlassung nach Privat-Tour mit Firmenwagen

Wer gegen den Willen seines Chefs einen Firmenwagen für Privatfahrten nutzt, kann gekündigt werden. So hat das Arbeitsgericht Nürnberg geurteilt. Selbst eine fristlose Entlassung ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber belügt und die Privatnutzung abstreitet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Angestellter das Firmengelände seines Arbeitgebers trotz zuvor mehrfach ausgesprochenen Verbotes mit einem Dienst-Lkw verlassen, um private Besorgungen zu machen. Auf Nachfrage leugnete er anschließend die Fahrt. Der Arbeitgeber kündigte ihm laut der Deutschen Anwaltsauskunft fristlos.

Zu Recht, wie die Richter urteilten. Ein derartiger Vertrauensbruch rechtfertige die fristlose Entlassung ohne Abmahnung (AG Nürnberg Az.: 13 Ca 2025/09).

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