Urteil: Falsche Bremsflüssigkeitsanzeige ist erheblicher Sachmangel

Zeigt die Elektronik eines Neuwagens wahrheitswidrig ständig einen zu niedrigen Stand der Bremsflüssigkeit an, handelt es sich dabei um keine Bagatelle, sondern um einen erheblichen Mangel.

Selbst wenn die Reparaturkosten dafür nur 1,29 Prozent des Fahrzeugneuwertes betragen würden, kann der Käufer nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen deshalb schadlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Darauf hat in einer aktuellen Entscheidung das Oberlandesgericht Stuttgart bestanden.

Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline, hatte eine GmbH das Neufahrzeug für 22.550 Euro gekauft. Als einige Zeit später die Warnleuchte für Bremsflüssigkeit aufleuchtete, tauschte die Werkstatt des Verkäufers den Bremsflüssigkeitsbehälter aus. Weil das auf Dauer nichts nützte, wurden auch der Hauptbremszylinder und der Bremskraftverstärker ersetzt. Auch dieses Mal hielt der Erfolg nicht lange an. Die verlangte Rückwandlung des Kaufvertrages lehnte der Verkäufer nach eingehender Überprüfung ab. Der Schaden sei zu gering, lautete seine Begründung.

Das sah das Stuttgarter Gericht anders. Durch den ständig auftauchenden Fehler sei das Auto für den gewöhnlichen Gebrauch ungeeignet, denn mit dem Fahrzeug dürfe eben immer dann nicht gefahren werden, wenn die Warnanzeige für zu niedrigen Bremsflüssigkeitsstand aufleuchtet, so das Urteil. Dabei spiele es keine Rolle, ob dies fehlerhaft oder nicht erfolge. Dem Wagen wäre die Zulassungs-Plakette zu versagen.

Zwar könne unter einem bestimmten Prozentsatz der Reparaturkosten am Gesamtwert des Neuwagens eine Unerheblichkeit angenommen werden, stellten die Richter fest. Das gelte aber nicht uneingeschränkt, weshalb auch kein konkreter Prozentsatz im Gesetz stehe. Außerdem stünde diese Frage im vorliegenden Fall wegen der betroffenen Sicherheitsfunktion nicht im Raum. Genauso wie es dem Fahrzeugnutzer rechtlich nicht zuzumuten sei, bei jedem Aufleuchten der Anzeige – wie vom Verkäufer vorgeschlagen – anzuhalten, den Bremsflüssigkeitsstand per Augenschein zu kontrollieren und einfach weiterzufahren.

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