Urteil: Kein Wohngeld fürs Wohnen im Wohnwagen

Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az. 2 K 1082/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, betrifft das Urteil eine Auszubildende im rheinland-pfälzischen Landkreis Bernkastel-Wittlich. Statt einen festen Wohnsitz zu haben, zog sie dort mit ihrem Wohnwagen herum. Zwar wurde dieser am jeweiligen Standort immer wieder fest installiert und ans Strom- und, soweit möglich, Wassernetz angeschlossen.

Zweck des Wohngeldes wäre die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dafür seien die Voraussetzungen bei ständiger Wanderschaft in einem Wohnwagen aber denkbar ungünstig.

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