Urteil

Urteil: Raser müssen nicht immer zahlen

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Da dürfte so mancher Raser die Ohren spitzen: Denn Autofahrer, die Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens einlegen, haben jetzt gute Chancen auf Erfolg. Aber nur, wenn die Auswertung des Verstoßes durch ein Privatunternehmen erfolgt ist.

Auswertung der Daten darf nicht von Privatfirmen erfolgen

Anfang April hatte das Amtsgericht Parchim vier Bußgeldbescheide aufgehoben, weil die Auswertung der Daten nicht vom zuständigen Landkreis, sondern von einer Privatfirma durchgeführt wurde. „Private Unternehmen folgen wirtschaftlichen Interessen und haben daher in der Strafverfolgung nichts verloren“, kritisiert nun Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, in der Zeitschrift „Autostraßenverkehr“. „Es handelt sich dabei um hoheitliche Aufgaben, und die müssen von unabhängigen Mitarbeitern im Staatsdienst ausgeführt werden.“

Besonders gut sind die Chancen auf Widerspruch, wenn Kommunen private Unternehmen oder gar die Hersteller von Blitzanlagen mit der Überwachung beauftragt haben. Es gibt sogar Leasingmodelle der Hersteller, bei denen die Anlagen für die Kommunen kostenlos aufgestellt werden. Die Anlagen werden durch Beträge von 5 Euro bis 10 Euro pro verwertbarem Foto eines Verkehrsverstoßes finanziert, die an den Hersteller der Anlage überwiesen werden. Übernimmt der Hersteller auch noch die Auswertung der Daten, kommen weitere drei Euro pro Fall obendrauf.

Unzulässiges Verfahren

Für den Deutschen Anwaltverein ist dieses Verfahren nicht mehr zulässig. „Hier kann niemand garantieren, dass nicht nach wirtschaftlichen Interessen gehandelt wird“, so Rechtsanwältin Mielchen. „Bei der Verkehrsüberwachung darf es nur um Sicherheit gehen – nicht ums Geld.“

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