Urteil – Unterlassene Hinweispflicht

Weist eine Kfz-Werkstatt ihren Kunden nach dem Radwechsel nicht korrekt auf das Nachziehen der Radmuttern hin, muss sie für die Folgekosten eines eventuellen Unfalls aufkommen. Das hat nun das Landgericht Heidelberg entschieden.

Zwar hatte die Werkstatt in dem verhandelten Fall auf der Rechnung vermerkt, dass die Muttern nach 50 bis 100 Kilometern Fahrt noch einmal zu kontrollieren seien. Allerdings befand sich der Hinweis unterhalb des Unterschriftenfelds. Den Richtern reichte das nicht aus.

Denn nach der Unterschrift bestehe für den Kunden kein Anlass, weiter zu lesen, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. (Az.: 1 S 9/19)

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