Urteil: Wenn die Garagenzufahrt zu schmal ist – Rangieren ist zumutbar

Die Zufahrt zu einer Garage darf so schmal sein, dass der Autofahrer zum Einfahren mehrfach rangieren muss. Einen Baumangel kann der Hausbesitzer deshalb nicht geltend machen, hat das Oberlandesgericht München jetzt entschieden.

Im vorliegenden Fall stellte der Bauherr nach Fertigstellung seiner Doppelhaushälfte mit Einzelgarage fest, dass er nur unter Schwierigkeiten in die Garage hineinfahren konnte. Er war der Überzeugung, das genüge nicht den beauftragten „gehobenen Ansprüchen“ an das Haus.

Das Oberlandesgericht München stellte sich nach einer Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf die Seite des Bauunternehmens. Für den Bau von Einzelgaragen auf einem Privatgrund existierten keine anerkannten Regeln, deren Einhaltung von Bauunternehmen verlangt werden könnten. Mehrmaliges Rangieren sei zumutbar, urteilten die Richter. Dazu komme, dass die Garage gemäß Bauplan direkt an der Grundstücksgrenze errichtet worden sei – dort sei aber gar nicht mehr Platz verfügbar gewesen.

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