Valet-Parking: Bei Sorgfalt keine Probleme mit Kfz-Versicherung

Der lästigen Parkplatzsuche an Flughäfen entgehen immer mehr Autofahrer mit dem sogenannten Valet-Parking. Schlüssel und Fahrzeug werden dabei am Flughafenterminal dem Mitarbeiter eines Parkservice-Unternehmens übergeben. Dieser parkt das Fahrzeug auf dem Firmengelände oder in einem nahe gelegenen Parkhaus; nach der Rückkehr aus dem Urlaub wird das Auto wieder am Terminal vorgefahren.

Der Versicherungsschutz geht laut der AXA-Versicherung dabei nicht verloren, wenn man denn die nötige Sorgfalt walten lässt. Bei Abgabe des Fahrzeugs sollten Reisende sich die Buchungsbestätigung sowie einen Ausweis vom Valet-Parking-Mitarbeiter zeigen lassen. So wird sichergestellt, dass der Abholer auch zur Übernahme des Autos berechtigt ist. Im Zweifel ersetzt die eigene Kfz-Versicherung dann mögliche Schäden. Neben einem Diebstahl können etwa Parkschäden in Tiefgaragen oder Unfälle während des Transfers auftreten. In solchen Fällen kommt allerdings grundsätzlich zunächst die Versicherung des Dienstleisters auf, wenn eine entsprechende Schadensübernahme nicht ausgeschlossen ist.

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