Verfahren gegen die Deutsche Bahn – Bundeskartellamt untersucht Fahrkartenverkauf

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Der Fahrkartenvertrieb der Deutschen Bahn steht auf den Prüfstand. Das Bundeskartellamt hat gegen den Konzern ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. In einem Statement begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, den Schritt damit, dass Wettbewerber beklagten, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn hätten.

Das Bundeskartellamt untersucht demnach, in wieweit beim Vertrieb von Fahrkarten für Wettbewerber unterschiedliche Provisionshöhen gerechtfertigt sind. Außerdem soll geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsame Tarife dazu missbraucht, Wettbewerber zur Nutzung der hauseigenen Vertriebsleistungen zu verpflichten. Unter anderem werde man der Frage nachgehen, warum Wettbewerber ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen könnten, so Mundt.

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