Nötigung

Verkehr: Nötigung durch willkürliches Bremsen

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Oberlehrer am Steuer aufgepasst: Bremst ein Autofahrer bei hoher Geschwindigkeit willkürlich ab – etwa um einen Drängler zur Räson zu bringen – macht sich unter Umständen strafbar. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. III-4 RVs 111/14) hervor. Denn zwingt der Vorausfahrende den nachfolgenden Verkehr zu einer scharfen Bremsung, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung (Paragraf 240 StGB). Ebenfalls infrage kommt in einem solchen Fall der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten (Paragraf 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB). Die konkrete Gefährdung setzt jedoch laut dem Portal „Fahrschule Online“ eine zugespitzte Gefahrenlage voraus. Diese kann vorliegen, wenn zum Beispiel Reifen quietschen, das Auto schlingert oder schleudert.

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Paul

September 10, 2015 um 3:21 pm Uhr

Nach meinem Dafürhalten verstößt jeder Verkehrsteilnehmer, der auf der BAB auf der linken Spur den nachfolgenden Verkehr gegen Paragraph 1 der StVO. Diesen Paragraph sollten sich die Autofahrer nochmal genauer anschauen. Und das Verkehrsministerium sollte mal mehr auf Aufklärung setzen, anstelle ständig neue Verkehrsschilder aufzustellen. Eine wesentlich höhere Gefahr stellen diese elefantenrennen dar. Obwohl ganz klar geregelt ist, dass man nur dann überholen kann, wenn man deutlich schneller ist als das zu überholende Fahrzeug. Hier wird nichts unternommen um diese Verkehrssünder hart zu bestrafen. So fährt man dann kilometerlang hinter einer Schlange, die sich bildet aus dem rechts fahrenden 30 Tonnen mit 88km/h auf der mittleren Spur der Sattelzug mit 91km/h und auf der dritten Spur das Wohnmobil mit 90ps und 102 km/h und dies geschieht natürlich auf einem Teilstück ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Durch die hohen Geschwindigkeitsüberschreitung zum nachfolgen normal bewegten PKW kann es dann zu drastischen Folgen kommen, wie wir es oft im TV sehen.
Man bräuchte nur wie bereits angekündigt das Überholverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zu beschließen und es wären sicher weit weniger Verkehrstote zu beklagen. Man überlege auf einer LKW Route von 1000km, und einer höheren Durchschnittsgeschwindigkeit von 5 km/h eines Brummis, wie viele Minuten kommt er früher an? Völlig unerheblich. Fährt ein PKW anstelle 90km mit einer Reisegeschwindigkeit von 160km/h ( ür Fahrzeuge mit modernen Regelsystemen sicher kein überhöhtes Risiko)
eine Strecke von 200 Kilometer, so ist man eine Stunde weniger unterwegs, eine Stunde weniger Emissionen, eine Stunde mehr Entspannung. Aber dies bekommt im Jahre 2015 niemand geregelt. Statt dessen Autobahngebühr für PKW, obwohl schon unsere KFZ Steuern so hoch sind, dass der Staat diese Einnahmen zweckentfremdet einsetzt.

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