Verkehrsrecht – Eichhörnchen ist kein Wild

Schäden durch Wildunfälle werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Aber nicht jedes wild lebende Tier gilt als Wild.

Die Versicherer zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie einem Eichhörnchen kann sich die Assekuranz weigern, den Schaden zu regulieren, da es nicht im Versicherungsvertrag erfasst ist. Zu Recht, wie jetzt das Landgericht Coburg entschieden hat.

Eine Frau hatte geklagt, weil die Versicherung nicht den Schaden ihres Unfalles übernehmen wollte. Der passierte, als sie in einem Waldgebiet einem Eichhörnchen auswich und ihren Wagen stark beschädigte. Anders als ein Hase sei das Eichhörnchen kein Jagdwild, urteilte das Landgericht und gab der Versicherung Recht (AZ: 23 O 256/09).

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