LANDGERICHT COBURG

Recht: Unehrlicher Gebrauchtwagenhändler - Unfall verschwiegen – Geld zurück

Recht: Unehrlicher Gebrauchtwagenhändler – Unfall verschwiegen – Geld zurück

Ein Gebrauchtwagenhändler darf Unfallschäden am Fahrzeug nicht verschweigen. Ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten - und sich zusätzlich Zinsverluste und Auslagen erstatten lassen. Verhandelter Fall In dem vo

Recht: Vorfahrt auf Bundesstraßen - Vorsicht beim Verlassen von Feldwegen

Recht: Vorfahrt auf Bundesstraßen – Vorsicht beim Verlassen von Feldwegen

Wenn man aus einem Feldweg auf eine Bundesstraße abbiegt und dabei einen Unfall verursacht, trägt man alleine die Schuld. Wie das Landgericht Coburg jetzt urteilte, wiegt die Missachtung des Vorfahrtsrechts so schwer, dass dagegen auch die

Übernahmebestätigung bei Neuwagen bindend

Übernahmebestätigung bei Neuwagen bindend

Unterschreibt der Käufer eines neuen Pkw eine Übernahmebestätigung, in der ein Kilometerstand ausdrücklich festgehalten ist, kann er diesen nicht nachträglich beanstanden, so das Landgericht Coburg (Az. 21 O 337/11). Im vo

Recht: Straßenschäden durch Starkregen - Stadt zahlt bei notorisch lockerem Gullydeckel

Recht: Straßenschäden durch Starkregen – Stadt zahlt bei notorisch lockerem Gullydeckel

Kommt es als Folge eines starken Regenfalls zu Schäden an einem Auto, ist das nicht immer höhere Gewalt. Das hat nun das Landgericht Coburg entschieden. In dem verhandelten Fall hatte Starkregen den Deckel eines Gullys hochgeschwemmt. In

Neuwagen auch mit 304 Kilometern

Neuwagen auch mit 304 Kilometern

Ein Neuwagen kann tatsächlich als neu gelten, auch wenn er schon 304 Kilometer Laufleistung aufweist. Laut dem ARAG-Experten konnte der Händler schlüssig begründen, wie der Tachostand zustande gekommen war. Im verhandelten Fall

Urteil: Beim Fahrradschieben kein Helm nötig

Urteil: Beim Fahrradschieben kein Helm nötig

Wer vor dem Überqueren einer Straße von seinem Fahrrad absteigt und das Gefährt schiebt, gilt von diesem Augenblick an nicht mehr als Radfahrer, sondern als Fußgänger, für den das Verkehrsrecht keine Bekleidungsvorschr

Verkehrsrecht - Eichhörnchen ist kein Wild

Verkehrsrecht – Eichhörnchen ist kein Wild

Schäden durch Wildunfälle werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Aber nicht jedes wild lebende Tier gilt als Wild. Die Versicherer zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie einem E

Urteil: Kollision mit Eichhörnchen ist kein klassischer Wildunfall

Urteil: Kollision mit Eichhörnchen ist kein klassischer Wildunfall

Eichhörnchen zählen in Deutschland nicht zum Jagdwild. Und weil das so ist, hat das Landgericht Coburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil (Az. 23 O 256/09) einer Autofahrerin 6000 Euro abgesprochen, die sie nach Auffassung der

Recht: Keine Behörden-Haftung bei losen Kanaldeckeln

Recht: Keine Behörden-Haftung bei losen Kanaldeckeln

Wenn ein vorausfahrendes Auto einen Kanaldeckel so verschiebt, so dass der nachfolgende Wagen beim Darüberfahren beschädigt wird, haftet dafür in der Regel nicht die Straßenbehörde. Das hat das Landgericht Coburg in einem

Recht: Straßenbaubehörde muss vorsichtig Mähen

Recht: Straßenbaubehörde muss vorsichtig Mähen

Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten wie möglich. Das hat das Landgericht Coburg nun mit einem Urteil unterstrichen. In dem

TIPPS VOM AUTOMARKT