Recht: Unehrlicher Gebrauchtwagenhändler – Unfall verschwiegen – Geld zurück

Recht: Unehrlicher Gebrauchtwagenhändler - Unfall verschwiegen – Geld zurück Bilder

Copyright: Huk Coburg

Ein Gebrauchtwagenhändler darf Unfallschäden am Fahrzeug nicht verschweigen. Ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten – und sich zusätzlich Zinsverluste und Auslagen erstatten lassen.

Verhandelter Fall

In dem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall ging es um die Klage einer Autokäuferin. Die Frau hatte bei einem Händler einen laut Vertrag unfallfreien Wagen für 6.500 Euro gekauft. Im Nachgang stellte sie allerdings fest, dass das Fahrzeug mindestens zwei Unfälle gehabt haben muss. Sie verlangte daraufhin ihr Geld zurück.

Das Urteil

Mit Erfolg. Der Verkäufer habe im Kaufvertrag die Garantie dafür übernommen, dass das Auto unfallfrei sei, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil. Da dies nicht zutraf, müsse er nun den Kaufpreis zurückerstatten, inklusive Zinsen und Aufwendungen in Höhe von 1.150 Euro. (Az.: 41 O 555/13)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Skoda Superb 018

Schnappschuss vom kommenden Skoda Superb

Mercedes-Benz EQT

Mercedes-Benz bringt elektrische Small Vans auf die Straße

Fiat Topolino

Klein, kleiner, klitzeklein: Fiat Topolino Designstudie

zoom_photo