Verkehrsregeln fürs Fahrrad – Häufige Fehler und ihre Folgen

Viele Radfahrer wissen es zwar, halten sich aber trotzdem nicht dran: Auch für sie gilt die Straßenverkehrsordnung – inklusive Bußgelder. Wer bei einer der immer häufiger stattfindenden Polizeikontrollen auffällt, dem drohen neben einer Geldstrafe auch Punkte oder schlimmstenfalls sogar der Führerscheinentzug. Ein paar gängige Fehler in der Übersicht

Häufigster Fehler ist das Fahren auf der falschen Seite. Auch für Fahrradfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, Radwege auf der linken Seite sind tabu. Selbst dann, wenn der rechte Radweg wegen einer Baustelle unpassierbar ist, so die D.A.S.-Rechtsschutzversicherung. Hier geht es nicht nur um ein mögliches Bußgeld in Höhe von 40 Euro, sondern auch um eine erhebliche Mitschuld an einem eventuellen Unfall. Das Schild „Fahrradfahrer frei“ erlaubt allerdings die Nutzung des linken Radweges.

Gibt es rechts von der Straße einen gekennzeichneten Fahrradweg, darf man nicht auf der Straße fahren. Wer erwischt wird, zahlt mindestens 20 Euro, behindert er andere, kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Ist der Radweg nicht beschildert, darf er ebenfalls befahren werden – es besteht aber keine Pflicht. Gibt es keinen Radweg, dürfen Fahrradfahrer nicht auf dem Fußweg fahren, sondern müssen auf die Straße. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen immer den Gehweg benutzen, selbst wenn es eine Fahrradspur gibt. Kinder bis einschließlich zehn Jahre dürfen sich aussuchen, ob sie auf dem Fahrrad- oder Fußweg fahren wollen.

Auch an der Ampel riskieren Fahrradfahrer immer wieder Bußgeld und Punkte. Wer über rot fährt, zahlt zwischen 45 und 100 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Aber welche Ampel gilt für den Fahrradfahrer? Grundsätzlich müssen Radfahrer die Ampel für den Autoverkehr beachten. Gibt es spezielle Fahrradampeln, muss sich der Radler selbstverständlich an diesen orientieren. Grenzen Rad- und Fußweg aneinander, ist laut D.A.S. bis Ende 2016 noch die Fußgängerampel maßgeblich.

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