Verkehrssünde-Datei – Teilamnestie für Punkte-Träger

Verkehrsminister Ramsauer zeigt sich generös. Bei der Reform des Verkehrszentralregisters sollen laut einem Bericht der Bild-Zeitung nächstes Jahr Autofahrer Punkte in Flensburg verlieren. Allerdings nur für Verkehrsstöße, die keinen schweren Eingriff in den Straßenverkehr nach sich ziehen und nicht die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Dazu zählt beispielsweise das Fahren ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone oder ohne Kennzeichen. Die dafür kassierten Punkte könnten nächstes Jahr gelöscht werden.

Ab 2014 soll dann das neue Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft treten. Den Plänen zufolge sollen grobe Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise zu schnelles Fahren in Ortschaften, künftig generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. Schwerwiegende Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel, werden mit zwei Punkten geahndet. Aktuell werden Verkehrsdelikte je nach Schwere noch mit ein bis sieben Punkte sanktioniert.

Der Führerschein soll künftig jedoch nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten entzogen werden. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten ist eine letzte Verwarnung vorgesehen. Die Einträge können mittels einer Nachschulung abgebaut werden, oder es kann auf Verjährung gewartet werden. Delikte mit einer Ein-Punkt-Strafe sollen nach zwei Jahren aus dem Zentralregister gelöscht werden, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren.

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