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Wer kennt das nicht? Eine Lenkraddrehung zu viel in der Tiefgaragenauffahrt oder einmal zu schwungvoll zurückgesetzt, schon ist das liebevoll gepflegte Fahrzeug um eine hässliche Beule reicher.
Sogenannte „Parkschäden“ am eben noch makellosen Lack sind nicht nur ärgerlich, sie gehen auch schnell ins Geld. Denn wird die Schadensregulierung über eine bestehende Teilkasko-Versicherung abgewickelt, bleibt der Kunde in der Regel auf dem Selbstbehalt von normalerweise mindestens 150 Euro sitzen. Zudem droht eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Deshalb wird vom Autoeigner häufig ganz auf eine Reparatur verzichtet oder die Ausbesserung komplett aus eigener Tasche bezahlt.
Einige Autoversicherer sind daher in jüngster Zeit dazu übergegangen, als Neuheit einen speziellen „Parkschadenschutz“ anzubieten. Er kann entweder gegen einen geringen Aufpreis als Option zu einem bestehenden Tarif dazu gebucht werden oder ist beim Neuabschluss eines Kasko-Pakets integriert. In beiden Fällen werden die betroffenen Schadstellen am Auto im sogenannten „Smart-Repair“-Verfahren gegen eine geringe, pauschale Selbstbeteiligung ersatzteilfrei und rückstandsfrei wiederhergestellt.
Die Frankfurter Helvetia-Versicherungsgruppe beispielswiese bietet ab 1. November gegen eine Selbstbeteiligung von 50 Euro eine Ausbesserung bei der Werkstattkette ATU an. Dies gilt allerdings nur für Schäden bis zu einer bestimmten Fläche und bei Abschluss eines relativ teuren Komfort-Vollkaskotarifs.
Beim Wettbewerber DEVK sind ebenfalls bei einem Selbstbehalt von 50 Euro typische Parkschäden wie Dellen, Beulen oder Kratzer über den Teilkasko-Schutz abgedeckt. Bedingung hierbei: Der Schaden darf sich lediglich an einem Karosserie-Bauteil befinden. Zudem kann nur ein Mal pro Jahr eine solche Ausbesserung über die Versicherung abgewickelt werden.
Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also in jedem Fall. Der Grund: Bei vielen Versicherern sind bestimmte Arten von Parkschäden wie willkürliche Schlüsselkratzer am parkenden Auto bereits über den regulären Kaskoschutz abgedeckt. Manch ein Parkschadenschutz wiederum gilt zeitlich begrenzt und ausschließlich für Neuwagen.
geschrieben von auto.de/(mah/mid) veröffentlicht am 09.09.2010 aktualisiert am 09.09.2010
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