Versicherungswechsel auch nach dem Stichtag möglich

Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30. November 2010 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Versicherung sich zum 1. Januar 2011 teurer wird, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.

Mit Erhalt der Mitteilung des neuen Tarifs hat der Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Beitragssteigerungen sind in diesen Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut ADAC auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist. Es kann sich daher lohnen, genau hinzuschauen. Wichtig ist, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar auf die Beitragserhöhung Bezug nimmt. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls jederzeit bei einem anderen Anbieter versichern.

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