Warnung des Kraftfahrt-Bundesamtes – Stahlräder können brechen

Warnung des Kraftfahrt-Bundesamtes - Stahlräder können brechen Bilder

Copyright: Zdk

Es sind noch mehr Räder betroffen. Im schlimmsten Fall kann sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen.

Das KBA hatte bereits im Januar erstmals vor der Benutzung von vier verschiedenen Stahlrädern des Herstellers Reifen Go! GmbH gewarnt, nachdem es festgestellt hatte, dass ihre Festigkeit nicht ausreichend ist. Bei umfangreichen Produkttests aller von „Reifen GO!“ vertriebenen Stahlräder stellte das KBA fest, dass bei zwei weiteren in den Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist.

An den folgenden Kennungen kann man die Stahlräder erkennen, sie sind auf der Radaußenseite eingeprägt: RG 18325 (Radtyp), KBA49071 (ungültiges Typ-Genehmigungszeichen), 6,5Jx16 (Radgröße) und RG 19247, KBA49067, 6,5Jx16. Von der ersten Produktwarnung sind Stahlräder mit folgender Kennzeichnung betroffen: RG 18245, KBA49060, 6Jx15; RG 16445, KBA49061, 6Jx15; RG 19045, KBA49068, 6,5Jx16; RG 18425, KBA49070, 6,5Jx16. Wer diese Räder sein Eigen nennt, dem empfiehlt das KBA, sich umgehend an den Händler zu wenden. Nutzen sollte man die Räder nicht mehr.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo