Warnwesten – Griffbereit in den Innenraum

In Deutschland zählt die Warnweste nicht zur Pflichtausrüstung bei privaten Fahrzeugen. Allerdings empfiehlt der TÜV Rheinland diese Schutzkleidung im Pannenfall immer zu tragen, – nicht nur in der dunklen Jahreszeit. Durch das reflektierende Material wird man bereits aus einer Entfernung von 150 Metern gesehen. Personen ohne Warnweste werden von Autofahrern erst erkannt, wenn sie nur noch 80 Meter entfernt sind.

Damit die Weste im Notfall schnell zur Hand ist, sollte sie im Innenraum, am Besten im Handschuhfach, unter dem Sitz oder in den Türtaschen gelagert werden. Wenn die Westen offen im Innenraum liegen, können sie durch die Sonnenstrahlung schneller altern. Der Kofferraum eignet sich weniger für die Unterbringung der Weste. Zum einen muss man ohne Schutz ums Auto herumlaufen, um an die Weste heran zukommen, zum anderen könnte sie dort von Gepäck verdeckt werden.

Zugelassen sind in Deutschland Westen in Rot, Orange und Gelb, die der Norm 71 DIN EN entsprechen. Für Kinder gibt es zudem auch andere Farben mit der Kennzeichnung DIN EN 1150. Erhältlich sind die Westen ab ca. zwei Euro beispielsweise beim ADAC oder dem TÜV, aber auch an vielen Tankstellen oder in Zubehörshops.

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