Warnwestenpflicht – Bald auch in Deutschland

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Der Bundesrat hat jetzt auch für Deutschland eine Warnwestenpflicht beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen. Der ADAC rät, sich eine entsprechende Weste zuzulegen (Europäische Norm EN 471) und diese ebenso wie das Warndreieck mitzuführen.

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen und diese bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Die Tragepflicht für die Signalwesten gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.

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