Wegeunfälle: Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Dass man auf dem Weg zur Arbeit und zurück versichert ist, weiß fast jeder Arbeitnehmer und fast jeder Autofahrer. Doch ob dies auch für Umwege zwischen diesen Orten gilt, oder wenn man anstatt von Zuhause vom weiter entfernt lebenden Partner zur Arbeit fährt, ist vielen unbekannt.

Generell gilt, dass für Arbeitnehmer der Weg direkt von Zuhause zur Arbeit und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird oder ob man läuft oder Fahrrad fährt. Kommt es zu einem Unfall, bezahlt die zuständige gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die aus dem Crash entstandenen Ansprüche des Verunfallten, beispielsweise in Form einer Verletztenrente, von Pflegegeld oder Heilbehandlung. Das trifft auch zu, wenn man von einer anderen Adresse aus als der eigenen zum Arbeitsplatz startet, vorausgesetzt, der Weg ist nicht unverhältnismäßig länger als der sonst übliche. Ebenso stellen unter Umständen Umwege keine Schmälerung des Versicherungsschutzes dar, sei es wegen einer Stauumfahrung oder weil jemand abgeholt werden muss. Wichtig hierbei ist, dass die Absicht, die Arbeitsstätte zu erreichen oder von ihr zurückzukehren, dahinter steht. Daher sind auch Fahrgemeinschaften oder der Umweg über die Kindertagesstätte versichert.

Ein längerer Halt zum Einkaufen hebt den Schutz ebenfalls nicht sofort auf. Selbst wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit ein Verkehrsvergehen begangen hat, also eine rote Ampel ignoriert hat, beeinträchtigt das den Versicherungsschutz nicht. Wer allerdings mehr als zwei Stunden auf dem Weg ins Büro oder zur Fabrik Rast macht, ist dann laut der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr versichert.

Eigentlich selbstverständlich und dennoch erwähnenswert:

Der Genuss von Alkohol führt zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dieser die wesentliche Ursache für einen Unfall gewesen ist.

 

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

zoom_photo