Weniger Schmerzensgeld für Biker ohne Schutzkleidung

Ohne ausreichende Schutzkleidung kann das Schmerzensgeld für verunfallte Motorradfahrer gekürzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg (Az: 12 U 29/09) entschieden. Nach dem Gesetz sind Biker zwar nur verpflichtet, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, doch kommt es ohne schützende Bekleidung zu einem Unfall, schadet der Fahrer sich und seinem Geldbeutel.

Im verhandelten Fall trug der Motorradfahrer an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und erlitt dort Verletzungen. Das Gericht ging dabei von einem „Verschulden gegen sich selbst aus“. Nach der Rechtsprechung liegt ein solches Verschulden vor, wenn ein „ordentlicher und verständiger Mensch“ die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, um sich vor einem Schaden zu schützen.

Jeder Motorradfahrer ohne ausreichende Schutzausrüstung geht nach Ansicht des Oberlandesgerichts wissentlich ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Die Verletzungen hätten durch eine ausreichende Schutzkleidung vermindert oder vermieden werden können. Biker sind aufgrund der Instabilität des Motorrads im Straßenverkehr besonders gefährdet, daher empfiehlt der ADAC beim Führen von Krafträdern immer eine geeignete Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Motorradfahrer sollten die Schutzausrüstung als selbstverständlich betrachten, auch wenn die Straßenverkehrsordnung nichts über die Schutzkleidung, sondern nur über den Helm etwas aussagt.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

September 29, 2009 um 11:14 pm Uhr

Bei vielen Richtern kann man nur sagen, sie sind vielleicht gute Juristen aber sonst von schwachem Verstand. Es soll sich doch einer einmal bei über 30 Grad im Schatten bei voller Motorrad-Schutzkleidung aufs Motorrad setzen und gemütlich über Land fahren. Er wird bestimmt nach den ersten 20 km einen Hitzestau mit allen negativen Folgen, wie erhöhter Blutdruck usw. , bekommen. Man müßte das Urteil, das ja nur einen Einzelfall behandelt erst genau kennen, um ein Pauschalurteil zu fällen.

Gast auto.de

September 29, 2009 um 8:22 pm Uhr

Es is natürlich klar, dass die bösen Motorradfahrer wieder draufzahlen müsssen wenn sie verunglücken!
Leider ist es uns nicht vergönnt eine so große und mächtige Lobby wie die Autofahrer zu haben. Außerdem sind wir ja eh nur Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Unsere Steuern und Versicherungsbeiträge werden aber natürlich immer gern genommen…
Darüber sollten alle mal nachdenken!

Gast auto.de

September 29, 2009 um 8:09 pm Uhr

Irgendwann muss man auch in deutschen Innenstädten mit angemessener Schutzkleidung unterwegs sein,man weiss ja nie was andere Volltrottel so alles drauf haben

Gast auto.de

September 29, 2009 um 4:14 pm Uhr

@jogi Stimmt, es ist schon erstaunlich, wer hier so alles schreibt. Alles was in dem Kommentar von Dir geschrieben ist, lässt sich nicht vergleichen. Denn alles was Du aufzählst gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer Auto & Motorrad.
Dennoch bin ich der Meinung, dass man als Zweirradfahrer Schutzkleidung tragen sollte (auch wenn ich dies zum Teil selber vernachlässige – 36°C- und dann mal eben Eis essen gehen *Puh*) Es ist ähnlich wie mit FlipFlops Auto fahren. Es ist nicht ausdrücklich verboten , kann aber Versicherungstechnische Nachteile bei einem VU haben.

Bernd Steiger

September 29, 2009 um 10:53 am Uhr

Das ist doch wohl richtig und logisch…….
Wenn du im Auto nicht angegurtet bist ist es doch genauso…..
Wenn du auf der Autobahn erheblich schneller bist als die Richtgeschwindigkeit, bekommst du bei einem unverschudeten Unfall ebenfalls eine Teilschuld…..
Wenn du im Winter ohne Winterreifen unterwegs bist und unverschuldet in einem Unfall verwickelt wirst, dann bekommst du auch eine Teilschuld….

Also was soll dein blödsinniger Beitrag…….Jedem Motorradfahrer sollte doch wohl klar sein, das bei einem Unfall die entsprechende Kleidung auch einen gewissen Schutz bietet. Nicht umsonst nennt man die Motorradkleidung auch *Schutzkleidung*.
Du bist mir schon eine Pappnase………
Man kann nur mit dem Kopf schütteln was hier so alles schreiben darf.
Hier geht es um den eigenen Schutz, und dann nur Gemächer…..Bei dir müßte man schreiben: typisch Deutsch…….Jogi

Gast auto.de

September 29, 2009 um 10:48 am Uhr

kann sich nur um einen witz handeln die richter sollen sich mal bei 35 c im kombi aufs motorrad setzen.

Gast auto.de

September 29, 2009 um 10:43 am Uhr

Hier sprechen die Bürokraten und ihre Zöglinge immer über das angegebene Mass hinweg das gibt es nur in deutschen Landen.

Comments are closed.

zoom_photo