Urteil

Wenn im Bentley das Navi spinnt

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Moderne Navigationssysteme weisen Autofahrern den rechten Weg. Doch bei der immer größer werdenden Datenflut kann es schon mal vorkommen, dass der treue elektronische Helfer seinen Herren und Meister in die Irre führt. Was aber tun, wenn das Navi spinnt? Besteht in einem derartigen Fall etwa die Möglichkeit auf eine Art Schadenersatz? "Nein", sagen die Richter in einem aktuellen Urteil, über das die Branchenzeitung "kfz-betrieb" informiert.Gelegentliche fehlerhafte Anweisungen eines fest verbauten Navigationsgeräts sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm kein Mangel. Derartige Aussetzer seien bei fest eingebauten Geräten ohne Internetanschluss technisch bedingt nicht auszuschließen und damit vom Käufer hinzunehmen, soweit sie im Rahmen des Üblichen bleiben (Urteil vom 22.03.2016, AZ: 28 U 44/15). Im verhandelten Fall hatte die Klägerin einen Bentley Continental zu einem Kaufpreis von rund 200.000 Euro beim beklagten Händler als Neufahrzeug erworben, welcher über ein fest eingebautes Navigationssystem verfügte. Die Klägerin wollte vor dem Landgericht Detmold zunächst die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreichen. Dies begründete sie mit der Mangelhaftigkeit des Navigationssystems, heißt es. Das Landgericht Detmold wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass die von ihr geschilderten Fehlinformationen lediglich den gerichtsbekannten typischen Schwächen eines jeden Navigationsgerätes entsprächen. Dies komme insbesondere bei fest eingebauten Navigationsgeräten vor. Auch bei hochpreisigen Fahrzeugen könne kein makelloses Funktionieren verlangt werden. Die Bentley-Fahrerin ging daraufhin vor dem Oberlandesgericht Hamm in Berufung. Wegen des zwischenzeitlichen Verkaufs ihrer Nobel-Karosse klagte die Frau auf Zahlung von 25.000 Euro als Wertersatz für die Minderwertigkeit des defekten Navigationsgerätes. Doch das sahen die Richter anders und wiesen die Klage zurück.

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