Wer bezahlt bei einer Massenkarambolage?

Bei Glatteis und Schnee kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Massenunfällen. Was genau passiert ist, kann meist nicht mehr ermittelt werden. Es stellt sich die Frage, wer den Schaden bezahlt und wie die Schuldfrage geklärt wird.

Da sich bei Massenkarambolagen für die Polizei und die Versicherungen die Unfallrekonstruktion sowie die Schuldfrage meistens kaum klären lassen, haben sich die Versicherungen auf eine einheitliche Regulierung der Unfallschäden aus einem gemeinsamen Schadens-Topf geeinigt.

Voraussetzung ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Unfallbeteiligung von mindestens 50 Fahrzeugen. In Sonderfällen können schon 20 Fahrzeuge ausreichen, wenn der Unfall schwer aufzuklären ist. Ob die vereinfachte Schadensregulierung angeordnet wird oder nicht, entscheidet die sogenannte Lenkungskommission des GDV aufgrund der Unfallschilderungen der Polizei. Findet sie statt, teilen die regulierenden Versicherer den am Massenunfall beteiligten Geschädigten die Ansprechpartner für die Schadensregulierung mit.

Die Ansprüche der Halter beziehungsweise Fahrer werden hierbei nach einem einfachen Verfahren mit bestimmten Quoten geregelt: Hat ein Auto einen Heckschaden, wird dieser komplett bezahlt. Liegt ein Frontschaden vor, werden 25 Prozent des Schadens gezahlt. Ist der Wagen an Front und Heck kaputt, werden zwei Drittel übernommen. Der Versicherungsnehmer wird in der Haftpflicht nicht zurückgestuft. Die Geschädigten können frei wählen, ob sie an der gemeinsamen Regulierungsaktion teilnehmen oder nicht. Nehmen sie nicht daran teil, muss der Geschädigte den Unfallverursacher ermitteln und die Ansprüche stellen.

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