Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht in Europa

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In Europa bestehen in den einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen der Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht. In Deutschland sind bei winterlichen Straßen Winter- oder Ganzjahresreifen ein Muss. Sonst drohen Geldbußen zwischen 40 Euro und 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ein Schneeflocken-Symbol an der Reifenflanke gibt an, ob der Pneu für Winterwetter geeignet ist. Auch in Luxemburg müssen Winterreifen oder Schneeketten aufgezogen sein, wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern.

In anderen Ländern gilt die Winterreifen-Pflicht für einen bestimmten Zeitraum oder es besteht gar keine Regelung. Ein generelles Aufziehen von Schneeketten gibt es nicht, aber bei entsprechendem Schneefall weist die Beschilderung auf die Schneekettenpflicht hin, so in der Schweiz. Die Winterausrüstung ist auf bestimmten Strecken vorgeschrieben, worauf dann entsprechende Schilder hinweisen. Eine entsprechende Regelung gilt auch in Kroatien, wo darüber hinaus aber das Mitführen von Schneeketten verbindlich ist.

Eine Pflicht zum Aufziehen von Winterreifen besteht zwar nicht. Trotzdem wird diese dringend empfohlen, da sonst bei einer Verkehrsbehinderung Bußgelder und bei Unfällen sogar eine erhebliche Mithaftung fällig sind. In Italien ist es genau umgekehrt. Eine Schneeketten-Pflicht gibt es nicht, aber auf eine Winterreifen-Pflicht weisen Schilder auf bestimmte Strecken hin. Ein Sonderfall ist das Aostatal. Dort gilt zwischen Mitte Oktober bis Mitte April eine generelle Pflicht, entweder Winterreifen oder Sommerreifen mit Schneeketten zu benutzen.

In Österreich gilt eine zeitlich begrenzte Winterreifen-Pflicht vom 1. November und 15. April, jedoch nur bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen. Schneeketten sind auf bestimmten Strecken vorgeschrieben. Diese sind mit einem runden Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol gekennzeichnet. In Schweden müssen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen von 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Restprofil aufweisen. Die gleiche Regelung gilt in Finnland vom 1. Dezember bis Ende Februar und Slowenien (15. November und 15. März). In Tschechien (1. November und 31. März) müssen die mit M+S gekennzeichneten Pneus eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen.

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