Zentralregister: Punkteabbau nach altem Recht lohnt sich

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Verkehrsteilnehmer können noch bis 30. April 2014 nach altem Recht Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg abbauen. Danach verringern sich die Möglichkeiten dazu deutlich. Aktuell können Verkehrssünder mit acht Punkten ihr Konto durch ein Aufbauseminar in einer Fahrschule um vier Punkte erleichtern. Sind Alkohol- oder Drogenpunkte darunter, ist ein besonderes Aufbauseminar eines Medizinisch-Psychologischen Dienstes erforderlich. Bei neun bis 13 alten Punkten bringt die freiwillige Teilnahme am jeweiligen Aufbauseminar immerhin noch einen Rabatt von zwei Punkten. Bei 14 bis 17 Punkten ist dafür zusätzlich eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung nötig.

Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der Umrechnung in das neue System mitnimmt, hängt nicht nur von der Anzahl der alten Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Register nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Alle Punkte aus anderen Verstößen werden am 1. Mai 2014 automatisch gelöscht. Das gilt etwa für Punkte wegen des Befahrens einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette.Nach Inkrafttreten der neuen Regelung „wird innerhalb von fünf Jahren nur noch ein Punkt gestrichen, vorausgesetzt, der Fahrer hat nicht mehr als fünf Punkte und nimmt an einem neuen Fahreignungsseminar teil. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es gar keinen Punkterabatt mehr“, sagt Birgit Kollbach, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Dienstes der Dekra-Akademie. Den persönlichen Punktestand teilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei auf schriftlichen Antrag (Formular unter www.kba.de) oder online mit. Informationen über Aufbauseminare erhalten Fahrer etwa bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung (Übersicht unter www.dekra.de.

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