Schiedsspruch

Zusammenarbeit zwischen Volkswagen und Suzuki beendet

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Ein Schiedsgericht in London hat im Verfahren zwischen Suzuki und Volkswagen seinen Schiedsspruch vorgelegt. Damit ist die Zusammenarbeit beider Parteien für beendet erklärt. Die Richter bescheinigten Volkswagen vertragstreues Verhalten und stellten ein ordentliches Kündigungsrecht des Kooperationsvertrages seitens Suzuki fest. Volkswagen wird in diesem Zusammenhang seine Suzuki-Beteiligung von 19,9 Prozent abgeben und erwartet hieraus einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens. Das Schiedsgericht bestätigte zudem eine Vertragsverletzung durch Suzuki und räumt Volkswagen Schadenersatzansprüche ein.

Zusätzlich bestätigte das Gericht eine Vertragsverletzung durch Suzuki. Suzuki hatte die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010, Anfang 2011 abgebrochen und Volkswagen kein „Last-Call-Recht“ für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt. Volkswagen behält sich vor, Schadenersatzforderungen gegenüber Suzuki geltend zu machen.

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