ADAC informiert über neue Regeln auf italienischen Straßen

Italien hat seine Strafen für Raser und alkoholisierte Autofahrer verschärft. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen für die Verkehrsteilnehmer zusammengefasst.

Wer mehr als 40 km/h zu schnell fährt muss mit einer Strafe von 500 bis 2000 Euro rechnen. Wer sogar 60 km/h schneller als erlaubt fährt, wird mit bis zu 3200 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich droht ein Fahrverbot auf italienischen Straßen. Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.

Wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2000 Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt und enteignet. Das betrifft auch deutsche Autofahrer. Für Berufskraftfahrer, Fahrer unter 21 Jahren und in den ersten drei Jahren nach dem Führerscheinerwerb gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Nach dem neuen Recht muss auch in Italien am Zebrastreifen angehalten werden, sonst droht ein Bußgeld zwischen 150 und 600 Euro. Wer den Motor im Stand laufen lässt, handelt gesetzwidrig und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.

Bei einem Unfall mit einem Tier, muss der Kraftfahrer unverzüglich anhalten und Hilfe leisten beziehungsweise diese organisieren. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht und riskiert so eine Geldstrafe von bis zu 1600 Euro.

Neue Verhaltensregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Wer noch nach Einbruch der Dämmerung mit dem Rad unterwegs ist, muss eine Warnweste tragen. Dies gilt tagsüber auch im Tunnel. Für Kinder unter 14 Jahren gilt ab sofort Helmpflicht.

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