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Wird ein Führerschein, der im Inland ungültig ist, in einem Drittstaat umgeschrieben, entsteht dadurch noch keine neue Fahrberechtigung, wenn dabei nicht auch die Fahreignung geprüft wird. Das geht aus einem Beschluss vom 28. Juli 2009 des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München hervor (Aktenzeichen 11 Cs 09.1122).
Professionelle Vermittler sahen darin eine Geschäftsidee, dass es vor dem 1. Juli 2006 in Tschechien nicht nötig war, für den Erwerb eines Führerscheins dort auch einen Wohnsitz nachzuweisen. So erwarben viele Autofahrer, denen der deutsche Führerschein entzogen worden war, einen tschechischen Führerschein, in dem ein deutscher Wohnsitz eingetragen war, um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen.
Der EuGH entschied jedoch am 26. Juni 2008, dass ein ausländischer Führerschein mit deutschem Wohnsitz nicht zum Fahren in Deutschland berechtigt. Wieder wurden Führerscheinvermittler aktiv und verschafften den Inhabern der wertlosen Papiere einen Wohnsitz in Polen und halfen beim Umtausch des tschechischen in einen polnischen Führerschein. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte durch seinen aktuellen Beschluss fest, dass auch dieses Dokument nicht zum Fahren in Deutschland berechtigt.
Der ADAC rät dringend davon ab, den Versprechungen der Vermittler zu glauben. Wer mit einem solchen umgetauschten Führerschein unterwegs ist, dem droht eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 09.12.2009 aktualisiert am 09.12.2009
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