ADAC: Winterdiesel kommt an seine Grenzen

Derzeit erreichen den ADAC Hunderte von Hilferufen aus den Wintersportgebieten, weil Dieselautos nicht mehr anspringen oder nach kurzer Zeit nicht mehr fahren. Bei Temperaturen von bis zu minus 35 Grad kann auch Winterdiesel der arktischen Kälte nicht mehr standhalten.

Der Gesetzgeber schreibt für Dieselkraftstoffe eine Filtrierbarkeit bis minus 20 Grad zwischen dem 16. November und dem 29. Februar vor. Sicherheitshalber verkaufen Tankstellen im Winter üblicherweise Kraftstoff, der bis minus 22 Grad Celsius funktioniert. Der ADAC rät, das Fahrzeug bei niedrigeren Temperaturen, wenn möglich in einer Garage oder zumindest windgeschützt abzustellen.

Wenn ein Diesel bei Temperaturen unter minus 22 Grad mit verstopftem Filter nicht mehr weiterfährt, ist eine Pannenhilfe an Ort und Stelle kaum möglich. Das gesamte Kraftstoffsystem muss so weit erwärmt werden, dass sich alle Paraffinkristalle wieder auflösen. Dafür genügt das Abstellen in einer beheizten Garage oder Werkstatt. Die Einwirkung von stärkeren Wärmequellen ist nicht nötig und aus Gründen des Brandschutzes nicht zu empfehlen. Neben dem Aufwärmen ist meist der Austausch des Kraftstofffilters notwendig.

Allgemein gilt bei den Common-Rail- und Pumpe-Düse-Triebwerken, die etwa seit dem Jahr 2000 auf dem Markt sind, dass keinesfalls Benzin dem Dieselkraftstoff beigemengt werden darf. Wer sich nicht daran hält, riskiert schwere Schäden am gesamten Einspritzsystem einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank. Im Zweifelsfall sollte immer in der Bedienungsanleitung unter Fahr-/Winterbetrieb nachgeschaut werden.

Der ADAC fordert, dass Fahrzeuge ab Werk so ausgerüstet sein müssen, dass sie mit normgerechten Kraftstoffen auch bei niedrigsten Temperaturen (mindestens minus 25 Grad Celsius) betriebsbereit bleiben. Das kann beispielsweise mit einer leistungsfähigen Filterheizung problemlos erreicht werden. Außerdem müssen die Mineralölhersteller auch in ganz Deutschland Dieselqualitäten anbieten, die eine Verwendungsfähigkeit in Fahrzeugen ohne Filterheizung bis mindestens minus 25 Grad Celsius sicherstellen. In Österreich und skandinavischen Ländern sind derartige Qualitäten bereits handelsüblich.

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