Vandalismus

Auto-Vandalen: Das sagt die Versicherung

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Kaputte Scheiben, tiefe Kratzer im Lack oder zerstochene Reifen: Vandalismus ist der Albtraum vieler Autofahrer. Doch wer kommt eigentlich für den entstandenen Schaden auf? Die Art des Schadens entscheidet darüber, ob die Voll- oder Teilkasko-Police aufkommt. Bei Glasschäden beispielsweise kommt in der Regel die Teilkasko auf. Die Vollkasko-Versicherung deckt selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab.

Wer nur eine Haftpflicht-Police hat, geht leer aus. „Vandalismus stellt eine Straftat dar, daher sollte der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden“, rät Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.

Wird der Täter ermittelt, fordert der Versicherer ihn zur Erstattung der Schadensumme auf. Bei erfolgreichem Regress entgehen Vollkasko-Versicherte in der Regel einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse, erklärt der Experte: „Der Versicherte selbst kann beim Täter seine Selbstbeteiligung sowie den Nutzungs-Ausfallschaden geltend machen.“ Was bleibt und die betroffenen Autofahrer nervt, das ist ganze Arbeit und der unnötige Zeitaufwand, bis der Schaden endlich behoben ist.

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