Autofahrer-Irrtümer – Vom Drängler-Mythos und anderen Halbwahrheiten

Autofahrer-Irrtümer - Vom Drängler-Mythos und anderen Halbwahrheiten Bilder

Copyright: SP-X

Grundsätzlich ist es keine Nötigung, wenn ich einen Überholvorgang mit Lichthupe ankündige. Jedoch muss ich auch hier immer genug Sicherheitsabstand einhalten. Wer dem Vorausfahrenden auf der Autobahn oder Bundesstraße jedoch zu dicht auffährt und ihn wiederholt anblinkt, der nötigt. Wer hier falsch getippt hätte, sollte sich die weiteren Irrtümer aus dem Autofahrer-Alltag durchlesen.

Irrtum: Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss ich nicht zahlen.  

Antwort: Nur weil ein Automat defekt ist, darf ich trotzdem nicht kostenlos parken. Wenn jedoch alle in der Nähe stehenden Automaten nicht funktionieren, muss ich tatsächlich nicht zahlen. Der Autohalter ist aber verpflichtet, eine Parkscheibe zu nutzen. Weiterhin gilt die auf den Schildern angezeigte Höchstparkdauer.

Irrtum: Halteverbote gelten nur an Werktagen, also kann ich dort samstags parken.

Antwort: Das ist falsch. Halteverbote gelten immer – also 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Es gibt jedoch Zusatzschilder, die das Halteverbot auf Werktage beschränken. Der TÜV Süd weist aber darauf hin, dass der Samstag im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Werktag darstellt.

Irrtum: Bei Grünpfeil-Schildern an Ampeln kann ich direkt rechts abbiegen.

Antwort: Nein! An Ampeln mit Grünpfeil muss ein Rechtsabbieger erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten. Wer ohne anzuhalten abbiegt, riskiert eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.

Irrtum: Wenn jemand meinen privaten Parkplatz blockiert, darf ich ihn zuparken.

Antwort: Nein, Zuparken ist Nötigung. Wer ein Abschleppunternehmen beauftragt, muss jedoch in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter zurückfordern. Das gelingt jedoch nicht in allen Fällen – zum Beispiel, falls Ihnen zugemutet werden kann auf einem anderen freien Platz in der Nähe zu parken (Schadensminderungspflicht). Am besten ruft man in solchen Fällen die Polizei, die versucht, den Halter ausfindig zu machen.

Irrtum: Wenn ich beim Parken eine Schramme verursache, reicht es aus, dem Geschädigten einen Zettel mit meiner Anschrift hinter den Scheibenwischer zu klemmen.

Antwort: Nein! Der Zettel kann wegfliegen oder mutwillig entfernt werden. Auch bei kleineren Schäden muss der Verursacher mindestens eine Stunde auf den Halter warten. Danach empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen. Einfach den Unfallort zu verlassen kann letztlich zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht führen.

Irrtum: Wer auffährt, ist immer schuld.

Antwort: Nein. Je nach Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn auch eine Teilschuld. Hat er nachweislich den Auffahrunfall provoziert, zum Beispiel durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, trägt der Vordermann sogar die volle Schuld. Allerdings muss man dies auch beweisen können.

Irrtum: Auf dem Seitenstreifen darf ich kurz anhalten.

Antwort: Falsch! Egal ob die Blase drückt oder der Hunger quält – auf dem Seitenstreifen darf man nur stehen, wenn man eine technische Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann.

Irrtum: Wenn ich eine Parklücke entdecke, darf ich sie freihalten, bis der Fahrer kommt.

Antwort: Vorrang hat, wer die Parklücke zuerst erreicht und nicht, wer sie zuerst sieht.

Irrtum: Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos genauso stehen lassen.

Antwort: Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße und macht Fotos.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo