Autofahrt im Winter – Mit dem Besen ums Auto

Angesichts des Winterwetters ist es sinnvoll eine Art „Befreiungs-Set“ im Auto dabei zu haben. Dazu gehören ein Eiskratzer, ein kleiner Besen und eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe. Für den Notfall sollte jeder Autofahrer einen Türschloss-Enteister in der Jackentasche dabei haben. Der ADAC warnt davor, die derzeitige Witterung auf die leichte Schulter zu nehmen. Ansonsten liefe man Gefahr, saftige Bußgelder und Punkte in Flensburg zu kassieren. Zudem steige das Unfallrisiko.

Das Auto vollständig von Eis und Schnee zu befreien, statt nur ein kleines Guckloch frei zu kratzen, ist nur ein Aspekt, den es zu beachten gilt. Wer dennoch zu bequem ist, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld rechnen. Sowohl die Blinker, die Rücklichter, die Scheinwerfer wie auch das Kennzeichen müssen vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden. Gleiches gilt für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen behindert werden. Zu beachten ist auch, dass das Motorwarmlaufen im Stand verboten ist und mit zehn Euro abgemahnt werden kann.

Um auch während der Fahrt genug sehen zu können, sollte die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt sein. Verschneite Verkehrsschilder lassen sich nicht immer erkennen. Das schützt aber bei einem Verstoß nicht vor einer Strafe. Und wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, dem drohten 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Teurer wird es, wenn man aufgrund der falschen Bereifung den Verkehr behindert. Das kostet 80 Euro und wird zusätzlich mit einem Punkt geahndet.

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